Über mich

Mein Bild
Los Llanos de Aridane, La Palma, Kanarische Inseln, Spain
Genießen Sie La Palma - wir von CONTACTO S.L. kümmern uns um den Rest.
Ob Urlaubsvilla, Mietwagen, Autoversicherung, Gärtner, einen Swimming Pool oder gar das Haus: Egal was Ihnen fehlt, wir besorgen das für Sie! — Denn wir arbeiten, damit Ihr Inselaufenthalt perfekt wird.

Nachträgliche Legalisierung von Ferienwohnungen

Aktualisierung vom 27.09.2012
Lesen Sie hier unseren Artikel zur Modifikation des Tourismusgesetzes:90% der angemeldeten Ferienhäuser werden laut Aussagen der Kanarischen Regierung im Januar 2013 legal sein (klick).
----------------------------------------------




Mit der Neufassung des kanarischen Bodenrechts im Jahr 1999 wurden die notwendigen Vorraussetzungen für die Erteilung von Lizenzen zur touristischen Vermietung geändert.
Wie Sie sicher wissen bedeutete dies in der Praxis im Wesentlichen, dass seit diesem Zeitpunkt keinerlei Lizenzen mehr erteilt wurden. Grund hierfür ist, dass die zur Erteilung notwendigen Flächennutzungspläne lange Zeit schlichtweg nicht vorhanden waren und die rechtlichen Vorschriften für die Bauabnahme im Unklaren geblieben sind. So wurde in der Vergangenheit in Ermangelung einer eindeutigen Rechtsgrundlage nach dem Prinzip des gutgläubigen Handelns verfahren.

Dies bedeutet, dass seitens der Bauherren zumindest die vorhandenen gesetzlichen Bestimmungen eingehalten und befolgt wurden und seitens der Behörden mangels eindeutiger Rechtsgrundlage entsprechende Kontrollen nicht vollzogen wurden.

Im Frühjahr 2011 hat sich dieser Zustand insofern verbessert, als dass nun einige Gemeinden La Palmas über einen Flächennutzungsplan verfügen und es inzwischen eindeutige gesetzliche Regelungen für die Anforderungen an Gebäude zur touristischen Vermietung gibt. Damit wäre nun eine nachträgliche Legalisierung der seit 1999 entstandenen ca. 5000 Ferienwohnungen theoretisch möglich. Tatsächlich sind jedoch genau jene Anforderungen derart überzogen, dass sie eine nachträgliche Legalisierung in den meisten Fällen zumindest unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten unmöglich machen. Dabei sieht der Gesetzgeber für die Legalisierung von Ferienobjekten generell ein dreistufiges Genehmigungsverfahren vor:

1. Erteilung einer Vorabgenehmigung:
Hier spielen Aspekte wie die Distanz zwischen den Objekten sowie die Gesamtzahl der in der Gemeinde vorhandenen Ferienobjekte (Kontingen­tierung) eine wesentliche Rolle. Dazu ist ein so genanntes Vorprojekt (Anteprojecto) eines zugelassenen Architekten einzureichen, wofür die Kosten ungefähr 1 – 2 Tsd. Euro betragen

2. Erteilung der Genehmigung:
Dies ist die eigentliche Baugenehmigung und beinhaltet eine Vielzahl von technischen Anforderungen, die bei den meisten schon bestehenden Objekten nur durch kostenintensive Umbauten umgesetzt werden können. Ebenfalls ist hierfür von einem Architekten das endgültige Projecto vorzulegen. Dabei ist mit Kosten von ca. 3 – 5 Tsd. Euro zu rechnen, wobei die vorherigen Kosten des Anteprojecto mit anrechenbar sind.

3. Bauabnahme:
Die endgültige Bauabnahme wird nur erteilt, wenn alle Anforderungen aus der Genehmigung erfüllt worden sind. Dies wird in den meisten Fällen praktisch unmöglich sein. Dabei fallen erneut Kosten von ca. 1,5 – 2 Tsd. Euro an.

Dennoch empfehlen wir unseren Kunden, den eingeschlagenen Weg der Legalisierung nicht zu verlassen und ihn zumindest so weit zu gehen, wie es im Einzelfall möglich ist. Konkret bedeutet dies, alles zu unternehmen, um die nachträgliche Erteilung einer Bauabnahme zu erreichen. Auch wenn die Perspektiven hier im Einzelfall wenig Erfolg versprechend oder aussichtslos scheinen mögen, halten wir es für angeraten, gegenüber den beteiligten Behörden weiterhin den guten Willen und das Bemühen zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu demonstrieren. Denn ohne den hier beschriebenen gesetzlichen Ablauf zu befolgen erscheint uns eine nachträgliche Legalisierung bestehender Objekte generell aussichtslos.

Keine Kommentare: